Aktuelles - Schützengesellschaft 1822 Buchen/Odw. e.V.

Aktuelles

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Hier finden Sie die neuesten Pressemitteilungen rund um die Schützengesellschaft 1822 Buchen

04.09.2023

SM2023 0307

03.09.2023

SM2023 0207

02.09.2023

SM2023 Bier2

25.08.2023

Feriensommer2023

14.08.2023

2023 Pokalschießen

10.08.2023

LM2023b

09.08.2023

LM2023

22.07.2023

SM2023 1

23.06.2023

Aktion :  Wir sind Buchen

RNZ-Serie zum Stadtjubiläum: "Wir sind Buchen" zeichnet ein buntes Bild der Buchener.

Gesicht Buchen 2023

22.05.2023

 Himmelfahrt2023 2

12.05.2023

Himmelfahrt2023

 

05.05.2023

KM Auflage 2023

11.04.2023

IMG 20230411 WA1004232

 

04.04.2023

IMG 20230404 WA0008

 

31.12.2022

Jahresabschluss2022

10.9.2022

Böhlitz2022

RNZ200

RNZ Museum

RNZ SM22

1.9.2022

Schützenmarkt2022

31.8.2022

Feriensommer2022 2

 

Scheibenausstellung 

 

 

30.8.2022

Ehrung LM2022

26.8.2022

Plakat Schützen Feriensommer 2022

11.08.2022

SM 11 08 22

17.07.2022

Schützenmarkt22 7 17

10.06.2022

IMG 20220615 WA0001

IMG 20220615 WA0000

 

 02.06.2022

VFB Schießen 2022 001

 pdfVFB_Schießen_2022-Ausschreibung.pdf363 kB

 

27.05.2022

Zeitung Himmelfahrt22

 

 26.05.2022

RNZ Himmelfahrt22

26.05.2022

Himmelfahrt

 

05.03.2022

 Werner 75

 

27.02.2022

Roland 60

 

23.02.2022

Corona2022 02 23

 

13.01.2022

 Corona Information 13.01.2022

 

22.12.2021

 Weihnachten

 28.11.2021

Die "Schützengesellschaft 1822 Buchen e.V." gratuliert ihrem Mitglied Roland Burger

zur gewonnenen Bürgermeisterwahl 2021.


Die Schützengesellschaft freut sich das Jubiläumsjahr "200 Jahre SG 1822 Buchen"

gemeinsam mit Bürgermeister Roland Burger zu feiern.

Auf unseren alten und neuen Bürgermeister ein dreifach kräftiges

"Gut Schuss"

 

 

 

16.11.2021

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021 die Alarmstufe.
Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.
Wichtigste Änderungen im Bereich Sport / Wettkämpfe durch Eintritt der Alarmstufe:
 

In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
Im Freien gilt die verschärfte 3G-Regel – negativer PCR-Test ist erforderlich (nicht älter als 48 Stunden)

 

Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkämpfe

Im Freien:
Verschärfte 3G-Regel, d. h. bei nicht-immunisierten Personen ist ein negativer PCR-Test erforderlich (nicht älter als 48 Stunden)

In geschlossenen Räumen:
2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)

Hinweis:
Für beschäftigte Personen (z. B. Trainerinnen und Trainer, Übungsleiter, Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - beim Vorliegen einer Testpflicht ein Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag ausreichend.

Wichtig:
In der Alarmstufe gibt es keine Ausnahme für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden. D. h. es besteht auch bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen gilt 2G.

Ausnahmen von der strengeren Testpflicht:

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) sind:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre
• Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
• Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Hinweis zu Schüler/-innen
Schüler/-innen (Grundschule, auf Grundschule aufbauende Schulen, sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, berufliche Schulen) müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.


Ihr Badischer Sportschützenverband

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